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Wie sind Cybermobbing und Hass im Netz rechtlich geregelt?

Weitere Infos zu: Cybermobbing

Nicht jede hasserfüllte oder diskriminierende Äußerung im Netz ist ein strafbares Hassposting oder Cybermobbing. In vielen Fällen ist es eine Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Rechtsbruch.

Hass im Netz und Cybermobbing können mehrere Straftatbestände erfüllen


Für Cybermobbing ist vor allem § 107c StGB relevant

  • im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems passiert: zum Beispiel über SMS, E-Mails, WhatsApp oder andere Messenger-Dienste, aber auch anhand von Postings in sozialen Netzwerken wie Facebook oder TikTok sowie Beiträgen in öffentlichen Blogs oder Foren; die Handlung muss dabei für eine größere Anzahl von Menschen (ab ca. 10 Personen) wahrnehmbar sein.
  • die Ehre verletzt: Die Belästigung muss das Ansehen und die Achtung einer Person in ihrem sozialen Umfeld mindern. Dabei kommt es nicht nur auf das persönliche Empfinden der Betroffenen an, die Verletzung der Ehre muss auch objektiv nachvollziehbar sein.
  • Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereichs betrifft: Werden zum Beispiel das Sexualleben, Krankheiten, Behinderungen, religiöse Ansichten oder der Wohnbereich einer Person ohne deren Zustimmung öffentlich gemacht, stellt dies eine Verletzung der Privatsphäre und damit des höchstpersönlichen Lebensbereichs dar. Das betrifft auch Videoaufnahmen.
  • die Opfer in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt: Die Beeinträchtigung muss nicht tatsächlich eintreten – es genügt, dass die Belästigung die Lebensführung des Opfers unzumutbar beeinträchtigen KÖNNTE. Es kommt darauf an, ob sich eine „Durchschnittsperson“ an der Stelle des Opfers gezwungen sähe, ihre Lebensweise zu ändern (z. B. nicht mehr in die Schule zu gehen oder ihre Profile in sozialen Netzwerken zu löschen).
  • für eine längere Zeit wahrnehmbar ist: Cybermobbing ist dann strafbar, wenn eine oder mehrere Handlungen wiederholt bzw. über längere Zeit hinweg für andere wahrnehmbar sind.

Wenn Sie gegen rechtswidrige Inhalte im Internet vorgehen möchten, können Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Es gibt aber auch andere Wege, um sich gegen Hasspostings zu wehren und Cybermobbing zu stoppen. Eine Anzeige sollte nicht der erste Schritt sein!


 Flyer_Cybermobbing.pdf

Flyer: Cyber-Mobbing

Informativer Flyer für Jugendliche zum Thema Cyber-Mobbing.

Veröffentlichung: April 2023

 Flyer_Hass_im_Netz.pdf

Flyer: Hass im Netz

Informativer Flyer für Jugendliche zum Umgang mit Hass im Netz.

Veröffentlichung: Januar 2024


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